Allgemeine Geschäftsbedingungen
TPI GmbH, Rieglerstraße 21, A‐4873 Frankenburg
I. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Verkäufer und Kunden. Die Geschäftsbedingungen sind auch für Folgegeschäfte verbindlich. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsleitung behält sich die Genehmigung des gegenständlichen Auftrages vor. Alle Angebote der Firma TPI GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Geschäftsabschluss ist für den Verkäufer erst nach Zusendung einer Auftragsbestätigung verbindlich.
II. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden.
- Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Wird ein Liefertermin um mehr als 10 Wochen überschritten und ist eine vom Kunden dadurch zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
- Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Rohstoffknappheit, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden uns für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Dauern die Ereignisse länger als 10 Wochen ist die Firma TPI berechtigt, vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurückzutreten.
- Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung gültigen Preisliste berechnet.
- Preisgleitklausel: Steigerungen des Rohstoffpreises, aus nicht vom Verkäufer beeinflussbaren Gründen, um mehr als 5 % seit Auftragsannahme, sind vom Kunden zu tragen. Der Verkäufer hat nach Bekanntwerden dieser Umstände den Kunden darauf hinzuweisen. Sofern der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann dieser kostenfrei, binnen 14 Tagen ab Mitteilung, vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine Entscheidung treffen, steht dem Verkäufer der Vertragsrücktritt zu. In allen Fällen sind Schadenersatz‐ oder sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen.
- Die Zahlung erfolgt prompt netto Kassa (ohne Abzug). Bei Sondervereinbarungen gelten die im Vertrag angeführten Zahlungsbedingungen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von uns Verzugszinsen in der Höhe von 1 % der Rechnungssumme per Monat in Rechnung gestellt. Überfällige Rechnungen werden an ein Inkassobüro übertragen. Anfallende Interventionsspesen sind vom Käufer zu tragen. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Leistung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren, bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten, vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu be‐ bzw. verarbeiten oder zu vereinigen, außer in jenen Fällen, in denen die Ware zur Weiterveräußerung, Be‐ bzw. Verarbeitung oder Vereinigung bestimmt ist. Der Kunde verpflichtet sich, zur Sicherung der Kaufpreisforderung des Verkäufers, seine eigenen Forderungen aus der Weiterveräußerung abzutreten und einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
IV. Gewährleistung
Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben. Die Gewährleistungszeit beschränkt sich auf die gesetzliche Dauer. Für mangelhafte Lieferung oder Leistung beschränkt sich die Gewährleistungspflicht nach Wahl des Verkäufers auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne Genehmigung des Verkäufers an den gelieferten Waren Nachbesserungs‐ oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Der Anspruch des Käufers auf Gewährleistung durch die Firma TPI GmbH ist nicht übertragbar.
Die Gewährleistungen sind ausgeschlossen für:
- Schäden, die durch höhere Gewalt oder Umwelteinflüsse (Wasser, Feuer, Schmutz, Staub, Hitze, Blitzschlag, Kälte) verursacht wurden.
- Nicht von der Garantie umfasst sind Verschleißteile. Darunter fallen z.B. Heizstäbe, Saunasteine, Leuchtmittel, Glasstäbe der Infrarotstrahler sowie Acrylkunststoffscheiben. Entstehende Versand‐, Beförderungs‐, Fahrt‐, Reparatur‐ oder Montagekosten werden von TPI nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, welche ohne eine schriftliche Autorisierung der TPI‐Serviceabteilung durch Serviceeinsätze von Fremdfirmen entstehen. Die für die Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Arbeits- und Wegzeiten werden nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen der Firma TPI GmbH verrechnet. TPI liegt es frei, entweder kostenlosen Ersatz zu leisten oder die mangelhafte Ware zu reparieren.
- Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Firmensitz der TPI GmbH, Rieglerstraße 21, 4873 Frankenburg, Austria. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht, fällige Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu verkürzen. Ausgetauschte Teile und Maschinen gehen in das Eigentum der Firma TPI GmbH über. Beanstandungen an unseren Produkten sind durch den Endkunden gegenüber dem Vertragspartner anzuzeigen, bei dem das Produkt erworben wurde. Eine Garantieabwicklung durch TPI erfolgt ausschließlich über den Vertragspartner.
V. Haftung
- Die Firma TPI GmbH übernimmt keine Haftung und leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch mangelhafte Produkte verursacht werden. Insbesondere ausgeschlossen sind Schadenersatzleistungen für Stillstandszeiten, Lieferverzögerungen, Ersatzgeräte, Kapital‐ und Zinsverluste und Personalkosten.
- Wir haften für Schäden des Kunden nur soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung wird der Höhe nach, mit dem vereinbarten Entgelt jenes Produktes, das den Schaden verursacht hat bzw. mit dem Schaden in unmittelbarem Zusammenhang steht, begrenzt. Wir haften unter anderem nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder erwartete Ersparnisse.
VI. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ‐ einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen ‐ wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Oberösterreich vereinbart. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
Stand: Mai 2021